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1164 WICHTIG: Handlungsbedarf bei Cookies und Analyse-Tools (Neue Datenschutzurteile)

In den letzten Wochen hat es neue Entwicklungen im Datenschutz bzgl. der Cookie Banner und dem Einsatz von Google Produkten gegeben. Ein Urteil vom 28.05.2020 des BGH hat ausdrücklich bestätigt, dass nur noch technisch notwendige Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen, alle anderen muss der Benutzer aktivieren, vorher dürfen keine Trackingskripte oder Werbe-Cookies gesetzt werden. Dieses Thema reichte dann alleine nicht, so dass der EuGH den Privacy Shield mit der USA für ungültig erklärt hat. Auf diesem fußt der datenschutzkonforme Austausch von europäischen Unternehmen mit Dienstleistern aus den USA. Dies könnte bedeuten, dass man Google Analytics generell nicht mehr einsetzten darf, unabhängig einer Zustimmung über einen Cookie Banner.

(Wenn Sie bereits zu den Kunden gehören, die ihren Cookie-Banner ausgetauscht haben, so können Sie diesen Teil überspringen und mit vrs.Analytics fortfahren.)

In den letzten Wochen haben wir eine rechtskonforme Einbindung der zustimmungspflichtigen Cookies und der dazugehörigen Zustimmung erarbeitet. Im gleichen Zuge haben wir eine Lösung entwickelt, um Ihnen weiterhin zuverlässige Auswertungen über die Zugriffe und die Nutzung Ihrer VRS-Produkte zu ermöglichen. Die Kombination der beiden folgenden Produkte bieten Ihnen Datenschutzkonformität und gleichzeitig die „echten“ Zugriffszahlen für Ihr Portal oder Anzeigenaufgabesystem.

vrs.CookieConsent

VRS Media hat eine Lösung für die angebotenen Produkte geschaffen, mit der sich verwendete Cookies bequem und rechtskonform, gemäß der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie, bestätigen lassen. Für unsere Produkte AdBooker, FamilyMarkets und AdMarkets bieten wir Ihnen eine schnelle und sichere Lösung für die Verwendung von externen Cookies. Durch die Art der Einbindung versprechen wir uns eine hohe Zustimmung der Nutzer für alle Cookie-Typen.

Beispiel-Links für die Einbindung: https://vrsmedia.anzeigen-aufgabe.de

Im nachfolgend verlinkten PDF finden Sie weitere Detailinformationen inkl. Screens und Kosten für die Einbindung.

vrs.Analytics (Matomo)

Basierend auf der Open-Source-Software Matomo (ehemals Piwik) bieten wir Ihnen ein rechtskonformes Tool zur Analyse der Benutzer auf Ihrem Angebot. Anders als Dienste von Drittanbietern, wie Google Analytics, ist die Nutzung von einem lokal betriebenen Analysetool, das keine Daten- zusammenführung mit anderen Diensten vornimmt, zulässig und bedarf nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO keiner Zustimmung des Betroffenen, da das berechtigte Interesse des Betreibers hier überwiegt.

Vom Funktionsumfang her kann sich Matomo durchaus mit marktüblichen Analyse-Tools wie Google Analytics messen. Über einen Zugang zu Ihrer Matomo-Instanz oder einem Dashboard im CMS haben Sie den gesamten Traffic auf Ihrem Angebot im Blick, auch wenn der Benutzer die Kategorie Performance  im Cookie Consent Tool nicht aktiviert hat. Darüber hinaus erhalten Sie zuverlässige Auswertungen, wenn Sie mögen ganz bequem jeden Monat per E-Mail.

Im nachfolgend verlinkten PDF finden Sie weitere Detailinformationen inkl. Screens und Kosten für die Einbindung.

Es ist alternativ auch möglich, dass wir Ihre Cookie Consent Tools und Tracking-Werkzeuge einsetzen. Kommen Sie dafür einfach auf uns zu: datenschutz@vrsmedia.de

Enge Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten

Diese Lösungen wurden in enger Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten entwickelt. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich hier rechtskonform aufstellen und durch den Einsatz von VRS Produkten keine Schwierigkeiten mit den Datenschutzbehörden erhalten.

Kurzfristige Rückmeldung zur Abstimmung erbeten

Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung wie Sie verfahren möchten, auch wenn Sie Ihr Portal oder AdBooker unverändert lassen möchten. Bitte alle Rückmeldungen dazu ebenfalls an datenschutz@vrsmedia.de. Bitte ziehen Sie ggf. auch Ihre eigenen Datenschutzbeauftragten hinzu, da wir als VRS Media keine Rechtsberatung durchführen dürfen.